Aufwandsentschädigung zur Reduktion der Wildschweindichte („Schwarzwildprämie“)

Die sogenannte Schwarzwildprämie dient der Reduktion der Wildschweindichte und ist eine wichtige Präventionsmaßnahme zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Die bayerische Jägerschaft erhält dabei eine Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild.

Die Reduktion der Schwarzwildbestände ist eine wichtige Maßnahme zur Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP).

Auf Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat der Ministerrat am 19. Dezember 2017 ein Anreizprogramm für die bayerische Jägerschaft beschlossen. Die Jäger erhalten eine Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild. Das Anreizprogramm wird auch für das Jagdjahr 2022/2023 (1. April 2022 bis 31. März 2023) fortgesetzt.

Die Aufwandsentschädigung für erlegte Wildschweine beträgt 70 Euro pro Tier.

Für erlegte Wildschweine aus Landkreisen und kreisfreien Städten, die an Sachsen, Thüringen sowie die Tschechische Republik angrenzen, wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung von 100 Euro erstattet. Die erhöhte Aufwandsentschädigung gilt in den folgenden Landkreisen und kreisfreien Städten:

RegierungsbezirkLandkreise und kreisfreie Städte

Oberfranken

Coburg, Kronach, Hof, Wunsiedel i. F. sowie die kreisfreien Städte Coburg und Hof

Unterfranken

Rhön-Grabfeld, Haßberge

Oberpfalz

Tirschenreuth, Neustadt a. d. Waldnaab, Schwandorf, Cham sowie die kreisfreie Stadt Weiden i. d. Oberpfalz

Niederbayern

Regen, Freyung-Grafenau

Das bekannte Antrags- und Auszahlungsverfahren wird vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) als staatliche Abrechnungsstelle durchgeführt. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Seite des LGL.